YACHT KAUFEN – UND VERKAUFEN: IHRE FRAGEN BEANTWORTET
Beim Kauf oder Verkauf einer Yacht stellen sich viele Fragen – und die richtige Antwort hängt oft von Details und den jeweiligen Umständen ab. Genau hier zeigt sich der Wert eines guten Brokers. Unser Team berät Sie ehrlich und unabhängig zu jedem Aspekt einer Transaktion – gestützt auf jahrzehntelange Erfahrung und immer offen ausgesprochen, ob es zum Verkauf führt oder nicht.
Das ist der Vorteil eines Boutique-Ansatzes: Sie sprechen direkt mit erfahrenen Menschen, die sich die Zeit nehmen, Ihre Situation zu verstehen, und Ihnen als vertrauensvoller Berater zur Seite stehen. Die folgenden Fragen sind jene, die uns Käufer wie Verkäufer am häufigsten stellen. Für alles Weitere sind wir jederzeit gern für Sie da
Unsere Makler bringen fundierte Marktkenntnis, ein qualifiziertes Netzwerk aus Käufern und Verkäufern sowie Erfahrung in der Verhandlung komplexer, hochpreisiger Transaktionen mit. Von der genauen Bewertung über Vertrag und Besichtigung bis zum Abschluss wahrt ein Makler in jeder Phase Ihre Interessen – und macht so aus einem Prozess mit vielen beweglichen Teilen eine begleitete, maßgeschneiderte Erfahrung.
Der Prozess umfasst in der Regel die anfängliche Bewertung und den Abschluss eines Alleinauftrags (Central Agency Agreement), gefolgt von professioneller Vermarktung und qualifizierten Besichtigungen, bis hin zu Angebot, Kaufvertrag (MoA), Besichtigung/Probefahrt und Abschluss. Je nach Yachttyp, Größe und Marktlage dauert es nach Vertragsabschluss in der Regel einige Wochen, bis die rechtlichen Formalitäten, Probefahrt und Besichtigung sowie die Zusammenstellung aller Abschlussdokumente – abhängig von den Anforderungen der Kunden – abgeschlossen sind.
Die Bewertung basiert auf vergleichbaren Angeboten und Verkäufen, Alter, Zustand, Refit- und Wartungshistorie, Motorlaufzeiten, Klassifizierungsstatus sowie der aktuellen Marktnachfrage. Dank unseres umfassenden Zugangs zu globalen Verkaufsdaten, Marktkenntnissen und dem geschulten Blick unseres Teams für die jeweilige Yacht können wir einen ehrlichen, realistischen und fundiert begründeten Angebotspreis festlegen, der dem aktuellen Markt entspricht.
MYBA ist der in Europa und bei den meisten internationalen Transaktionen übliche Standard, in der Regel nach englischem Recht; er erlässt dem Käufer nach Besichtigung und Probefahrt ein freies Rücktrittsrecht, wobei eine ausbleibende Ablehnung bis zur Frist als Annahme gilt. IYBA ist das entsprechende, auf den US-Markt ausgerichtete Pendant, in der Regel nach Recht des Bundesstaates Florida, bei dem ein Rücktritt einen wesentlichen Mangel voraussetzt und eine ausbleibende Annahme bis zur Frist als Ablehnung gilt. Welcher Vertrag zur Anwendung kommt, hängt vom Standort und der Flagge der Yacht sowie den beteiligten Parteien ab.
Die richtige Positionierung verbindet einen realistischen Preis, hochwertige Fotografie und Dokumentation, eine ehrliche Darstellung von Zustand und Historie sowie das richtige Timing und die passenden Kanäle, um wirklich qualifizierte Käufer zu erreichen – statt möglichst breite, undifferenzierte Sichtbarkeit anzustreben. Um eine realistische Preisgestaltung festzulegen, braucht es fundiertes Marktverständnis und gründliche Recherche, kombiniert mit einer offenen und klaren Einschätzung, die Ihre Interessen wahrt und einen erfolgreichen Verkauf begünstigt.
In der Regel: Eigentumsnachweis und Registrierung, Baubescheinigung (Builder's Certificate), Kaufvertrag (Bill of Sale), Klassenzertifikat (sofern klassifiziert), Wartungs- und Serviceunterlagen, Nachweis des Mehrwertsteuerstatus sowie – bei Flaggenwechsel – gegebenenfalls eine Löschbescheinigung, zusätzlich zum unterzeichneten Kaufvertrag (MoA) selbst.
Das anwendbare Recht wird ausdrücklich im Kaufvertrag festgelegt und ergibt sich im Allgemeinen aus der verwendeten Vertragsform – englisches Recht bei MYBA, Recht des Bundesstaates Florida bei IYBA –, kann aber auch vom Flaggenstaat der Yacht sowie der Staatsangehörigkeit bzw. dem Standort der Parteien abhängen. Es wird zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen des MoA vereinbart.
Von der Vorauswahl und Besichtigung über Angebot, Verhandlung und MoA bis zur Koordination von Besichtigung und Probefahrt, Registrierung, Mehrwertsteuerstatus und Abschluss – unsere Makler steuern den gesamten Prozess, sodass der Käufer sich nur auf die wesentlichen Entscheidungen konzentrieren muss.
Ja – die Vertragsbedingungen bestimmen, wie. Nach MYBA kann der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist nach freiem Ermessen zurücktreten; nach IYBA setzt ein Rücktritt in der Regel einen bei der Inspektion festgestellten wesentlichen Mangel voraus. In beiden Fällen sind die Fristen entscheidend, weshalb dem Timing besondere Bedeutung zukommt.
Gängige Optionen sind der persönliche Erwerb, eine Gesellschaftsstruktur (häufig eine Offshore-Gesellschaft) oder eine Treuhandlösung, jeweils mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Steuern, Mehrwertsteuer, Haftung und Diskretion. Die richtige Struktur hängt von der individuellen Situation des Käufers ab; unser erfahrenes Team berät unsere Kunden hierzu gemeinsam mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern.
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Die perfekte Yacht zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht, kann eine große Herausforderung sein. Verlassen Sie sich daher auf das umfassende Know-how von Drettmann Yachts und unser erfahrenes Verkaufsteam unter der Leitung von Yannick Altevolmer.